RSV kann vor allem bei Neugeborenen und Säuglingen schwere Atemwegserkrankungen hervorrufen. Seit Juni 2024 empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) für alle Neugeborenen und Säuglinge eine Prophylaxe gegen das RS-Virus (Respiratorisches Synzytial-Virus). Damit sollen die Säuglinge vor schweren RSV-bedingten Atemwegserkrankungen während ihrer ersten RSV-Saison geschützt werden.
Die RSV-Prophylaxe erfolgt mit dem Antikörper Nirsevimab (Beyfortus), der eine passive Immunisierung und somit einen sofortigen Schutz bewirkt.
Säuglinge, die zwischen April und September geboren werden, sollen die RSV-Prophylaxe zwischen September und November erhalten. Neugeborene, die während der RSV-Saison zwischen Oktober und März geboren werden, sollen die RSV-Prophylaxe möglichst rasch nach der Entbindung erhalten.
Stand September 2024
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