Ab sofort empfiehlt die STIKO allen Kindern und Jugendlichen im Alter von 12 bis 14 Jahren eine Impfung gegen Meningokokken der Serogruppen A, C, W und Y (MenACWY). Die Impfung erfolgt mit einer einmaligen Dosis eines quadrivalenten Konjugatimpfstoffs. Versäumte Impfungen können bis zum 25. Geburtstag nachgeholt werden.
Mit der Einführung dieser Empfehlung entfällt die bisherige Standardimpfung gegen Meningokokken C (MenC) im Kleinkindalter.
Weitere Informationen finden Sie https://www.rki.de
Ihre Fragen dazu beantworten wir Ihnen gern.
Seit Januar 2024 empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) allen Säuglingen ab dem Alter von zwei Monaten eine Standardimpfung gegen Meningokokken der Serogruppe B (MenB), die gegebenenfalls bis zum fünften Geburtstag nachgeholt werden kann.
Einige Krankenkassen übernehmen die Kosten für die MenB-Impfung auch über das fünfte Lebensjahr hinaus. Bitte informieren Sie sich hierzu direkt bei Ihrer Krankenkasse.
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RSV kann vor allem bei Neugeborenen und Säuglingen schwere Atemwegserkrankungen hervorrufen. Seit Juni 2024 empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) für alle Neugeborenen und Säuglinge eine Prophylaxe gegen das RS-Virus (Respiratorisches Synzytial-Virus). Damit sollen die Säuglinge vor schweren RSV-bedingten Atemwegserkrankungen während ihrer ersten RSV-Saison geschützt werden.
Die RSV-Prophylaxe erfolgt mit dem Antikörper Nirsevimab (Beyfortus), der eine passive Immunisierung und somit einen sofortigen Schutz bewirkt.
Säuglinge, die zwischen April und September geboren werden, sollen die RSV-Prophylaxe zwischen September und November erhalten. Neugeborene, die während der RSV-Saison zwischen Oktober und März geboren werden, sollen die RSV-Prophylaxe möglichst rasch nach der Entbindung erhalten.
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Um einen reibungslosen Sprechstundenablauf zu ermöglichen, bitten wir Sie Dauerverordungen (Medikamenten-, Logopädie-, Ergotherapie-, Physiotherapierezepte) sowie Folgeüberweisungen per E-Mail oder über unse Anfrage für Folgerezepte vorzubestellen.
Die Rezepte/Überweisungen können dann drei Werktage nach Anforderung während unserer regulären Sprechstundenzeiten abgeholt werden.
Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat im August letzten Jahres ihre Impfempfehlung für die Sechsfachimpfung im Säuglingsalter aktualisiert.
Sie empfiehlt jetzt das reduzierte 2+1-Impfschema (3 Teilimpfungen). Dies soll den Impfplan der Säuglinge vereinfachen.
Die Sechsfachimpfung schützt gegen Diphtherie, Tetanus, Pertussis, Poliomyelitis, Haemophilus influenzae Typ b und Hepatitis B. Das neue Schema sieht für die Grundimmunisierung von Säuglingen eine Impfstoffdosis weniger vor als beim bisherigen 3+1-Schema.
Frühgeborene, die vor der vollendeten 37. Schwangerschaftswoche geboren sind, sollten aufgrund des noch nicht ausgereiften Immunsystems weiterhin nach dem 3+1 Schema (4 Teilimpfungen) geimpft werden und Impfungen im Alter von zwei, drei, vier und elf Monaten erhalten.
Außerdem sollten Schwangere zu Beginn des dritten Trimenons mit einem Tdap-Kombinationsimpfstoff gegen Pertussis geimpft werden.
Dies gilt unabhängig vom Abstand zu einer vorher verabreichten Pertussisimpfung und in jeder Schwangerschaft.
Weitere Informationen erhalten sie unter impfen-info.de oder bei Ihrem nächsten Besuch in unserer Praxis,
Unter folgendem Link können Sie aktuelle Informationen zur neu in Kraft getretenen Masern-Impfpflicht einsehen.
Seit Juni 2018 empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) die Impfung gegen HPV nicht nur für Mädchen im Alter von 9 bis 14 Jahren, sondern auch für alle Jungen in diesem Alter.
Jugendliche, die bis zum Alter von 15 Jahren noch nicht gegen HPV geimpft worden sind, sollten die Impfung möglichst bald und noch vor dem 18. Geburtstag nachholen.
Hier finden Sie weitere Informationen zur HPV-Impfung.
Unsere Praxis beteiligt sich an der Fr1da-Studie zur Früherkennung von Typ-1-Diabetes. Dieses Vorsorgeangebot richtet sich an Kinder im Alter von knapp 2 Jahren bis zum 10. Geburtstag.
Ziel der Studie ist es, Kinder frühzeitig zu identifizieren, die ein erhöhtes Risiko haben, einen Typ-1-Diabetes zu entwickeln. So können gefährliche Stoffwechselentgleisungen wie eine diabetische Ketoazidose weitgehend vermieden und betroffene Familien rechtzeitig unterstützt werden.
Ausführliche Informationen finden Sie im Informationsflyer sowie auf der offiziellen Studien-Webseite.
Wie läuft die Teilnahme ab?
- Anmeldung: Melden Sie Ihr Kind per E-Mail, telefonisch oder persönlich in unserer Praxis zur Teilnahme an. Wir setzen uns anschließend mit Ihnen in Verbindung und vereinbaren einen Termin zur Blutentnahme.
- Bringen Sie zum Termin bitte folgende Unterlagen mit:
- unterschriebene Einwilligungserklärung
- ausgefülltes Probandenformular
- Blutentnahme: Bei Ihrem Kind wird eine kleine Blutprobe entnommen – entweder aus der Fingerkuppe, der Armbeuge oder dem Handrücken.
- Ergebnis: Die Probe wird in einem spezialisierten Labor ausgewertet und das Ergebnis an unsere Kinderarztpraxis übermittelt.